Yikong Rock Crawler Rock Slide 1/6 4WD RotYK 4061 B
Der YK4061 ist Yikong's 1/6 "Flagship" Modell, ausgelegt für maximalen Torque, realistische Offroad-Performance und kompromisslose Robustheit. Mit optimiertem LCG-Chassis und hochwertigen Komponenten inklusive Hobbywing Fusion 8IGHT Combo bringt er Power und Präzision auf anspruchsvolle Trails.
Eigenschaften
- 1:6 4WD Torque-Rock Crawler mit Low-Center-Of-Gravity Design
- Motor & Akku strategisch positioniert für besseren Schwerpunkt
- Hochwertige CNC-Metall-Rahmenstruktur und robuste Fahrwerkskomponenten
- All-Metall Öldruckstoßdämpfer
- Fernsteuerung mit 6 Kanälen (2.4 GHz)
- Wassergeschützte Elektronik: HobbyWing Fusion 8IGHT 4S Combo ESC + integrierter Brushless-Motor
- 60 kg High-Torque Servo für präzises Lenken selbst unter Belastung
- Realistische Karosserie mit Innenraumelementen und stabilen Rahmenakzenten
- Große Crawlerreifen mit hohem Grip, ideal für steile Kletterpassagen
Technische Spezifikationen
Maßstab:1:6
Radstand:495 mm
Chassis:LCG (Low Center of Gravity) Design
Stoßdämpfer: All-Metall, 30 mm, ölgedämpft, einstellbar
Fernsteuerung:6-Kanal 2.4 GHz Sender
ESC: HobbyWing Fusion 8IGHT 4S Combo (wassergeschützt)
Motor:Brushless, integriert mit ESC
Lenkservo:60 kg High-Torque Digitalservo
Lieferumfang
Voll funktionsfähiger RC-Crawler (RTR, ohne externen Akku & Ladegerät), 2.4 GHz 6-Kanal Sender, Gebrauchsanleitung.
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist